Technischer Umsetzungsbedarf
Elektronische Widerrufsfunktion – Umsetzungshinweise
Interne Vorlage für die technische Umsetzung. Diese Seite ist nicht als veröffentlichte Rechtsinformationsseite gedacht.
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Was umgesetzt werden muss
Für online geschlossene Fernabsatzverträge muss eine elektronische Widerrufsfunktion entsprechend § 356a BGB bereitgestellt werden. Eine einfache E-Mail-Adresse, ein statischer HTML-Text oder ein Formular, das keine Erklärung übermittelt und keine Eingangsbestätigung auslöst, genügt hierfür nicht.
- Eine gut lesbare, hervorgehobene und während der Widerrufsfrist leicht erreichbare Funktion mit der eindeutigen Beschriftung „Vertrag widerrufen“ oder gleichwertig.
- Erfassung oder Bestätigung des Namens, der Bestell- bzw. Vertragsidentifikation und einer elektronischen Kontaktmöglichkeit für die Eingangsbestätigung.
- Eine abschließende Bestätigungsfunktion mit eindeutiger Beschriftung, etwa „Widerruf bestätigen“.
- Unverzügliche Übermittlung einer Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger mit dem Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
- Nachweisbare Weiterleitung und sichere Verarbeitung der Erklärung; der Prozess muss tatsächlich funktionieren und darf nicht nur optisch vorhanden sein.
Wo die Funktion sichtbar sein sollte
Die Funktion und der Weg zu ihr müssen gemäß den gesetzlichen Anforderungen während des relevanten Zeitraums leicht zugänglich und hervorgehoben sein. Die Platzierung und der Ablauf sind bei der Umsetzung anhand der konkreten Shop-Navigation und Checkout-Architektur zu prüfen.
Vor dem Livegang
Funktion mit Testbestellungen prüfen, E-Mail-Eingangsbestätigung kontrollieren, Datum und Uhrzeit protokollieren, mobile Bedienbarkeit testen und die Widerrufsbelehrung sowie die Datenschutzerklärung entsprechend dem tatsächlichen Ablauf aktualisieren.
Stand: 14. Oktober 2026